1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Illustrationsagentur (Creactive.ch GmbH) durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
1.2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. der Offerte / Angebots der Illustrationsagentur durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme der entstandenen
Arbeit.
1.3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Illustrationsagentur diese schriftlich anerkennt.
1.4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen der Illustrationsagentur.
2. Überlassene Daten
2.1. Die AGB gelten für jegliche dem Kunden überlassene Daten von Zeichnungen, Comics, Illustrationen und Gestaltungen, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen.
2.2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Illustrationsagentur gelieferten Daten um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
2.3. Überlassene Daten bleiben Eigentum der Illustrationsagentur, bis die vereinbarten Rechnungssumme beglichen ist. Eine Nutzung der Daten vor Zahlung der Rechnung ist nicht gestattet.
2.4. Die Illustrationsagentur lehnt jede Haftung für Daten ab, die seitens Kunden der Illustrationsagentur zur Nutzung überlassen werden. Der Auftraggeber garantiert, bei Lieferung der Daten,
dass er die Erlaubnis hat, die entsprechenden Daten zu nutzen.
3. Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich das vereinbarte Nutzungsrecht gemäss Offerte / Angebot.
3.2. Ein Weiterverkauf erhaltener Werke und Daten ist - ohne Einverständnis der Illustrationsagentur nicht gestattet. Bei Leistungen im Namen anderer (Werbe-)agenturen handeln wir
selbstverständlich im Namen dieser Agentur als White-Label-Lösung.
3.3. Die Illustrationsagentur behält sich das Recht vor, ausgewählte Aufträge als Arbeitsprobe wiederzugeben.
4. Honorare
4.1. Es gilt das vereinbarte Honorar gemäss Offerte / Angebot. Die gewünschte Nutzung ist im Vorfeld mit der Illustrationsagentur zu klären, da dies mitunter Einfluss auf das Honorar hat.
4.2. Falls durch den Auftrag Kosten und Auslagen (z.B. Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) anfallen werden, sind diese nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Dies wird
aber im Vorfeld entsprechend vereinbart.
4.3. Ein Zurückbehalten von Forderungen aufgrund von Verzögerungen ist nicht gestattet, wenn diese außerhalb des Einflussbereichs der Illustrationsagentur liegen (z.B. Streik, Stromausfall, ...).
4.4. Je nach Auftragsumfang ist es der Illustrationsagentur gestattet einen Teil der Kosten als Vorauszahlung zu verrechnen - vor allem bei Neukunden.
5. Aufträge
5.1. Bei erteilten Aufträgen besteht kein Recht seitens Kunden auf Originalzeichnungen oder offene, bearbeitbare Daten, es sei denn dies ist im Vorfeld mit der Illustrationsagentur
abgemacht.
5.2. Für gewünschte Originalzeichnungen und/oder offene Daten ist die Illustrationsagentur berechtigt ein Honorar zu verlangen.
5.3. Lieferfristen gelten genehmigt, wenn diese von der Illustrationsagentur schriftlich bestätigt wurden.
5.4. Daten werden von der Illustrationsagentur in den Formaten geliefert, die bei Auftragserteilung abgemacht sind. Nachträgliche Anpassungen oder erweiteret Datenformate können zusätzliche
Kosten verursachen.
5.5. Die Illustrationsagentur behält sich das Recht vor Aufträge abzulehnen, die gegen das Gesetz oder die Unternehmensprinzipien der Illustrationsagentur verstoßen.
6. Vertragsstrafe, Schadensersatz
6.1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Illustrationsagentur) Nutzung der Daten ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
6. Sonstiges, Salvatorische Klausel
6.1. Es gilt schweizer Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
6.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige
Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
6.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Illustrationsagentur.
Stand: September 2017
CH-9500 Wil SG